- Wehrersatzwesen
- Wehr|er|satz|we|sen, das <o. Pl.>:Gesamtheit der Dienststellen u. Maßnahmen zur Erfassung, Einberufung u. Überwachung der Wehrpflichtigen.
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Wehr|ersatzwesen,Bezeichnung für die Organisation und die damit verbundenen Maßnahmen zur Erfassung und Musterung der männlichen Bevölkerung für den Wehrdienst. In Deutschland ist das Wehrersatzwesen im Wehrpflichtgesetz in der Fassung vom 15. 12. 1995 geregelt. Die Aufgaben des Wehrersatzwesens (u. a. Prüfen der Verfügbarkeit der Gedienten, Einplanen und Einberufen von Wehrpflichtigen, Wehrüberwachung) werden mit Ausnahme der Erfassung, die von den Meldebehörden der Länder durchgeführt wird, von den dem Bundesminister der Verteidigung unterstehenden Wehrersatzbehörden (Bundesamt für Wehrverwaltung als Bundesoberbehörde, Wehrbereichsverwaltung als Bundesmittelbehörden, Kreiswehrersatzämter) wahrgenommen. Sämtliche Wehrersatzbehörden haben nur ziviles Personal. Aufgabe der Kreiswehrersatzämter ist auch die Musterung, für die bei ihnen Musterungsausschüsse gebildet werden. - In Österreich (hier Stellung genannt) und in der Schweiz ist das Wehrersatzwesen zwar unterschiedlich, jedoch in dem Verfahren in Deutschland ähnlicher Form geregelt.* * *
Wehr|er|satz|we|sen, das <o. Pl.>: Gesamtheit der Dienststellen u. Maßnahmen zur Erfassung, Einberufung u. Überwachung der Wehrpflichtigen.
Universal-Lexikon. 2012.